Forum
Dies und Das
Veröffendlichungsrechte?
| Veröffendlichungsrechte? |
|
12.03.2009 12:50 |
Hallo alle...
So viel ich weiss muss ein fotograf sein Model fragen oder es vertraglich festlegen ob er die Bilder nutzen kann, für jeglichen Zweck. Wie ist es beim malen? Wenn man einen Auftrag bekommt egal ob Portrait oder sonstige Kunst gehört das Veröffendlichungsrecht automatisch dem Kunstler oder muss man das mit dem Auftrageber regeln? Eine fotografie ist ja eine realistische Darstellung darum kann ich das nachvollziehn. Aber eben was gepinseltes oder geschtricheltes kann ja auch realistisch sein. Für mich etwas verwirrend und ein offenes Thema. Wäre sehr froh wenn jemand die Rechte genau kennt! Vielen Dank... |
|
12.03.2009 17:56 |
-
Also davon habe ich keeeeeiiiiine Ahnung... Aber jemand anderes wird es dir gaaaaaanz bestimmt sagen.
![]() |
|
12.03.2009 19:41 |
soviel ich weiß
kannst du malen, wen und was auch immer du willst ...
|
|
12.03.2009 20:03 |
Hallo Priscilla ...
... lies Dich mal hier durch ... vllt hilft's Dir weiter ...
![]() http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html allerdings ist das Deutsches Recht ... aber gleiches müßte Dir doch auch in der Schweiz zugänglich sein (internet-suche) ... ![]() |
|
13.03.2009 00:53 |
Vielen Dank an alle
... Danke Henry...
|
|
13.03.2009 17:43 |
gerne ... kein Prob ...
... ich glaube das dürfte interessant sein und Deine spezielle Frage beantworten ...
Kunstfreiheit "Schließlich gibt es noch die Vorschrift des §23 Abs. 1 Nr. 4 KUG: Wenn ein höheres Interesse der Kunst vorliegt, dürfen Bilder oder Bildnisse auch ohne die Einwilligung der Betroffenen in eben diesem "höheren" Interesse zur Schau gestellt oder verbreitet werden, es sei denn, der oder die Betroffene hätte die Bilder bestellt (Auftragsarbeit)." |

































